Transparenz bei Unternehmensgründungen durch den Kanton

Eine kürzliche Nachbesserung der ersten Statuten der Luzerner Kantonsspital AG und der Luzerner Psychiatrie AG hat zu vermeidbaren Kosten und Fragen geführt. FDP-Kantonsrätin Heidi Scherer (Meggen) fordert in ihrer Anfrage von der Regierung mehr Klarheit bei der Gründung von juristischen Personen im direkten oder indirekten Besitz des Kantons Luzern.

Ausgangslage für die Anfrage von FDP-Kantonsrätin Heidi Scherer sind die Statuten der beiden gemeinnützigen Aktiengesellschaften rund um die Luzerner Kantonsspital AG und Luzerner Psychiatrie AG, welche in der Januar-Session genehmigt wurden. Nur fünf Monate nach dem Beschluss über die ersten Statuten und vor der Gründung wurden diese bereits angepasst. Der Hauptgrund dieser Änderung betrifft lang bekannte rechtliche Vorgaben, welche bereits bei der ersten Fassung hätten berücksichtigt werden können.

Heidi Scherer fordert nun von der Regierung, dass die Prozesse für die Gründung von jur. Personen durch den Kanton offengelegt und die Vorgaben für die Involvierung von internen und externen Stellen aufgezeigt werden. Fragen bezüglich steuerlicher Konsequenzen für gemeinnützige Aktiengesellschaften oder komplexeren Konstrukten sollen durch die geschaffene Transparenz präventiv angegangen werden können. Die nachträglichen Änderungen in Form einer Ergänzungsbotschaft sind schliesslich mit vermeidbaren Zusatzkosten verbunden.

Folglich verlangt FDP-Kantonsrätin Heidi Scherer Antworten betreffend der Informationen und Erfahrungen des Regierungsrats, welche dieser für die Erstellung der Erststatuten LUKS AG und LUPS AG hinzugezogen hat. So gilt es unter anderem zu klären, inwiefern klar definierte Prozesse vorliegen und wo die oberste Verantwortung für die Gründung von juristischen Personen durch den Kanton liegt. Auch Fragen zu Zuständigkeiten und einem möglichen interkantonalen Austausch sollen geprüft werden. Die Relevanz der Thematik zeigt sich ebenfalls im Hinblick auf weitere geplante gemeinnützige Aktiengesellschaften (wie die Immobilien Campus Luzern-Horw AG). Es gilt nun die Verantwortungsbereiche bei der Gründung von juristischen Personen zu klären und damit vermeidbare Kosten aufgrund von nachträglichen Anpassungen einzusparen.