Obsolete Billettsteuer soll abgeschafft werden

Im Gegensatz zu vielen anderen Kantonen kennt der Kanton Luzern bis heute die Billettsteuer auf kommunaler Ebene. Die sogenannte Lustbarkeitssteuer ist aus heutiger Sicht bürokratisch und nicht mehr zeitgemäss, da die gut ausgebauten Sozialwerke die Aufgabe der Billettsteuer übernommen haben. FDP-Kantonsrat Damian Hunkeler (Luzern) fordert deshalb die Abschaffung der Billettsteuer.

Unter dem Titel «Lustbarkeitssteuern» ergibt sich für Gemeinden die rechtliche Grundlage, von Eintrittsgeldern für öffentliche Lustbarkeiten (Theater, Lichtspiele, Zirkus, Konzerte, Tanzanlässe usw.) eine besondere Steuer beziehen zu können. Bereits der Begriff der sogenannte «Lustbarkeitssteuer» verrät, dass sie ihre Wurzeln in einem mittelalterlichen Brauch findet. Als eigentliche Staatssteuer wurde sie von Napoleon I. als Luxussteuer eingeführt und später als Armensteuer erhoben.

Der heutigen Billettsteuer liegt das Motiv zugrunde, den besonderen Aufwand, welchen sich jemand zur Lustbarkeit, zum Vergnügen oder zur Unterhaltung leistet, steuerlich zu erfassen. Man wollte Arme und Kranke direkt unterstützten oder das Steuerbetreffnis in die Staatskasse fliessen lassen, damit das Gemeinwesen seinen Wohltätigkeitsaufgaben nachkommen konnte. Diese Lustbarkeitssteuer ist gemäss FDP-Kantonsrat Damian Hunkeler (Luzern) ein Anachronismus, da das gut ausgebaute und vorhandene Sozialwerk diese Aufgaben übernommen hat. Dabei ist ebenso zu berücksichtigen, dass gewerbsmässig organisierten Unternehmungen bereits ordentliche Steuern bezahlen. Die Begründungen und die damit verbundene Zweckbestimmung der ursprünglichen Lustbarkeitssteuer gelten heute nicht mehr.

Die Billettsteuer hat sich daher zu einem reinen Umverteilungsvehikel entwickelt. Sie ist mit erheblichem bürokratischem Aufwand verbunden und generiert gleichzeitig wenig Nutzen. In vielen Fällen erlassen Gemeinden die Billettsteuern oder verrechnen diese sogar mit Gegenleistungen. Dabei werden die Einnahmen oft zweckgebundenen Fonds zugewiesen, was gemäss revidiertem Finanzhaushaltsgesetz nicht mehr gewollt wäre. Aus diesen Fonds erhalten dann Veranstalter wieder Beiträge, welche die bereits erhobenen Billettsteuern abfedern müssen (z.B. Blue Balls; 130'000 Subvention, 125'000 Billettsteuer). Im kommerziellen Veranstaltungsbereich führt die Billettsteuer zudem zu einem Wettbewerbsnachteil, so dass Veranstalter auf umliegende Gemeinden oder Kantone ohne Billettsteuer ausweichen.

Die 1919 eingeführte Lustbarkeitssteuer ist veraltet, zumal die öffentliche Hand mit anderen Mitteln Kultur, Sport und Gesellschaft unterstützt. Aus diesen Gründen fordert FDP-Kantonsrat Damian Hunkeler mittels einer Motion die Abschaffung dieser obsoleten Billettsteuer.