FDP-Fraktion fordert sofortige Kreditsperre

Die Kantonsratsfraktion der FDP.Die Liberalen Luzern fordert den Regierungsrat mit einem dringlichen Postulat auf, umgehend geeignete Massnahmen im Sinne einer Kreditsperre für das Budgetjahr 2018 einzuleiten. Die Höhe der Kreditsperre soll mindestens 1 Prozent des Staatshaushaltes oder rund 35 Millionen betragen. Damit soll dem Risiko von ausbleibenden und zu optimistisch budgetierten Steuererträgen frühzeitig begegnet werden. Explizit davon auszunehmen sind weitere Massnahmen bei den Prämienverbilligungen oder den Institutionen nach dem Gesetz über soziale Einrichtungen (SEG).

Wie mit dem Rechnungsabschluss 2017 bekannt wurde, gingen im Jahr 2017 rund 24 Millionen Franken weniger Staatssteuern ein, als budgetiert waren. Um das Steuerbudget 2018 erreichen zu können, müsste sich der Steuerertrag im Jahr 2018 um 54 Millionen gegenüber 2017 erhöhen.

Vor dem Hintergrund der Beantwortung der Anfrage A542 und der Erkenntnis aus dem Ergebnis 2017, dass die Steuererträge stagnieren, ist diese Zielerreichung für das Budgetjahr 2018 aus Sicht der FDP-Fraktion sehr ambitiös und könnte ein ernsthaftes Problem darstellen. Zum Zeitpunkt der Erstellung des Aufgaben- und Finanzplans (AFP) 2018-2021 und des Voranschlages 2018 war diese negative Entwicklung noch nicht in diesem Umfang bekannt.

Aus heutiger Sicht besteht ein erhöhtes Risiko, dass die geplanten künftigen Steuererträge tiefer ausfallen könnten. Resultiert im nächsten AFP-Prozess daraus eine negative Budgetabweichung, so wird es immer schwieriger, im fortschreitenden Jahresverlauf Kompensationsmöglichkeiten zu identifizieren. Um diesem Risiko entgegenzutreten, fordert die FDP-Fraktion noch im ersten Halbjahr 2018 Massnahmen, um auf der Ausgabenseite die Risiken von geringer ausfallenden Steuererträgen frühzeitig abzudecken.

Die Regierung hat wiederholt zum Ausdruck gebracht, dass es ihr ausdrückliche Ziel sei, mit dem AFP 2019-2022 die Schuldenbremse einzuhalten. Gemäss Planungsstand können die Vorgaben für das Budgetjahr 2019 ohne Gesetzesänderungen eingehalten werden. In den Folgejahren wird die Situation jedoch schwieriger. Deshalb will der Regierungsrat, wie von einer Mehrheit des Parlamentes gefordert, in dieser Situation die Leistungs- und Kostenentwicklung strikt gemäss verabschiedetem Finanzleitbild begrenzen und abflachen. Dies auch vor dem Hintergrund, dass diese Handlungsmaxime ebenfalls der Haltung der Stimmbevölkerung beim Nein zur Steuerhöhung im Mai 2017 entspricht.

Die Stagnation der Steuererträge verschärft diese Situation noch. Deshalb sind wir der Auffassung, dass Massnahmen im Sinne einer Kreditsperre in der Höhe von 1% des Staatshaushaltes ein geeignetes Mittel sind, um die Risiken abzudecken, wenn die geplanten künftigen Steuererträge von 54 Mio. nicht in dem Masse wie budgetiert eintreten werden. Verbleibende Verluste würden dem statistischen Ausgleichskonto der Schuldenbremse belastet und so dem kommenden AFP 2019-2022 zur Kompensation übertragen. Diese vorgesehenen Massnahmen (blockierte Ausgaben) im Sinne einer Kreditsperre können, in dem Masse wie die geplanten künftigen Steuererträge gemäss Budget eintreten, stufenweise freigegeben werden. Dies darf jedoch nur erfolgen, wenn die entsprechenden Steuererträge gesichert sind.