Während der ersten Welle der Covid-19-Pandemie hat der Bundesrat entschieden, sämtliche nicht dringlichen Untersuchungen, Behandlungen, Operationen und Therapien zu verbieten (Art. 10a der Covid-19-Verordnung 2). Aufgrund dieses Entscheids haben die Spitäler massive Ertragsausfälle erlitten und waren teilweise unterbeschäftigt. Im Oktober schätzte der Regierungsrat die Ertragsausfälle für alle Spitäler im Kanton Luzern (inkl. Psychiatrie und Rehabilitation) auf rund 40 Millionen Franken.
An der Medienkonferenz vom 4. November wurde die Spitäler von Bundesrat Alain Berset erneut aufgefordert, auf medizinisch nicht dringende Eingriffe zu verzichten. Auch die Schweizerische Gesundheitsdirektorenkonferenz rät den Kantonen, Wahleingriffe vorübergehend zu verbieten. Im Gegensatz zur ersten Welle obliegt die Kompetenz für diese Massnahme nun den Kantonen selbst. Insbesondere die Deckung der entstandenen Ertragsausfälle wird vom Bund offen gelassen.
Damit Spitäler wirtschaftlich agieren können, ist für FDP nicht nur die Deckung der Ausfälle entscheidend. Vielmehr müssen erhebliche Ertragsausfälle verhindert werden können. Nur so kann die Investitionsfähigkeit der Spitäler (bspw. zum Neubau des Kinderspitals) sichergestellt werden. Die FDP hat vollstes Vertrauen in die Führung der Spitäler. Wie der Verband Spitäler Zentralschweiz mitgeteilt hat, ist das schnelle Schaffen von Kapazitäten für dringende COVID-19 Patienten gewährleisten. Ein Verbot von Wahleingriffen wie im Frühjahr 2020 ist nicht erforderlich. Ohne eine kritische Auslastung der Spitäler müssen auch medizinisch nicht dringende Eingriffe möglich bleiben. Nicht dringend bedeutet zudem nicht, dass die Eingriffe nicht nötig sind. Planbare Eingriffe sollen nicht auf Vorrat verschoben werden. Die Spitäler sind ebenfalls mit anderen Kantonen im Austausch und leisten ihren Beitrag zur interkantonalen Solidarität.
Mit seinem dringlichen Postulat verlangt FDP-Kantonsrat Jim Wolanin, dass sich der Regierungsrat für die Luzerner Spitäler einsetzt. Ein Verbot von Wahleingriffen muss verhindert werden, solange die Kapazität zur Bewältigung der Pandemie gewährleistet ist. Die Spitäler müssen weitere Defizite so gering wie möglich halten, um auch in Zukunft investitionsfähig bleiben zu können.