Seit der Einstellung des Projekts im Kanton Luzern im 2019 war der Bund nicht untätig und erteilte nach dem Vorliegen eines komplett neuen E-Voting Systems durch die Schweizerische Post im Jahr 2023 den Kantonen Basel-Stadt, St. Gallen und Thurgau sowie später noch Graubünden erneut eine Bewilligung zum Testbetrieb von E-Voting, wiederum mit einem eingeschränkten Elektorat. Dieses System wurde offenbar auch anlässlich der Nationalratswahlen angewendet.
«Da der Kanton Luzern erklärterweise die Digitalisierung stark vorwärtstreibt und beispielsweise erst kürzlich die Plattform «my.lu.ch» als digitale Plattform für die Bürgerinnen und Bürger lanciert hat, ist es unverständlich, dass er bei E-Voting nicht vorwärtsmacht» betont Sibylle Braun-Boos.
Sie will von der Reigerung wissen, ob es aus den besagten Kantonen Evaluationsbereichte aus dem Versuchsbetrieb 2023 gibt und wie die Rückmeldungen lauten. Sie fragt nach dem Grund, wieso der Kanton Luzern abseits steht und bei den vom Bundesrat erneut bewilligten Versuchen 2023 nicht mit macht. Das postalische Abtimmungs- und Wahlmaterien erreicht in vielen Fällen die Auslandschweizer zu spät. Aus diesem Grund fragt Sibylle Boos-Braun nach dem Zeitpunkt, wann zumindest das E-Voting für Auslandschweizer wieder eingeführt wird. Sie fragt nach der langfristigen Strategie der Regierung in Bezug auf E-Voting. Sie will wissen, wie die Auswirkungen von E-Voting auf die Gemeinden, welche als unmittelbar durchführende Staatsebene sämtlicher Abstimmungen und Wahlen fungieren, eingeschätzt werden.
«Gerade aus Gemeindesicht ist E-Voting sehr bedeutend, denn es gäbe sicherlich viele Vereinfachungen der jetzigen kommunalen Wahl- und Abstimmungsorganisation» ist Sibylle Boos-Braun überzeugt.